Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Anwendung und Gültigkeit

1.1 
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von INDURA A/S (nachfolgend "VERKÄUFER" genannt) gelieferten Waren und Dienstleistungen.

1.2 
Die Bedingungen des Käufers, die in dessen Bestellung, allgemeinen Einkaufsbedingungen oder ähnlichem enthalten sind, sind für den VERKÄUFER nicht bindend, es sei denn, der VERKÄUFER hat diese ausdrücklich und schriftlich akzeptiert.

1.3 
Die folgenden Definitionen gelten für diese allgemeinen Geschäftsbedingungen:
- “Bestellung” bezeichnet die Bestellung des Käufers.
- “Kaufvertrag” bezeichnet eine schriftlich vom VERKÄUFER bestätigte Bestellung.

 

2. Angebote und Bestellungen

2.1 
Sofern nicht schriftlich anders angegeben, sind die Angebote des VERKÄUFERS für einen Zeitraum von 8 Tagen ab dem Datum, an dem das Angebot abgegeben wurde, gültig und verbindlich.

2.2 
Wenn der Käufer eine Bestellung aufgibt, ist diese Bestellung für den VERKÄUFER nicht verbindlich, bis der VERKÄUFER dem Käufer einen Kaufvertrag gesendet hat oder die Waren an den Käufer geliefert hat, je nachdem, was zuerst geschieht.

 

3. Technische Daten und Produktinformationen

3.1 
Alle Informationen in Broschüren, Zeitschriften usw. bezüglich Preise, Ausführung oder anderer technischer Daten zu von dem VERKÄUFER angebotenen Waren sind nur insoweit verbindlich, als sie ausdrücklich im Kaufvertrag erwähnt sind. Der VERKÄUFER kann unter keinen Umständen für die Eignung der Ware für den beabsichtigten Verwendungszweck des Käufers oder für ihre Eignung für einen bestimmten Zweck verantwortlich gemacht werden.

 

4. Lieferung

4.1 
Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, gilt die Lieferbedingung FCA Grønlandsvej 1, DK-7480 Vildbjerg, Dänemark, Incoterms 2010.

4.2 
Das im Kaufvertrag angegebene Lieferdatum ist ein Richtwert, der nach besten Kräften des VERKÄUFERS angegeben wird. Der VERKÄUFER wird den Käufer über das tatsächliche Lieferdatum informieren, sobald es endgültig festgelegt ist.

4.3 
Der VERKÄUFER haftet nicht für etwaige Lieferverzögerungen, die auf die Umstände des Käufers zurückzuführen sind, oder für Umstände, die außerhalb der Kontrolle des VERKÄUFERS liegen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt). Wenn eine Lieferung vom Käufer nicht innerhalb der im Kaufvertrag angegebenen Frist angenommen wird, ist der VERKÄUFER nach eigenem Ermessen berechtigt, den Kaufvertrag ganz oder teilweise aufzuheben oder aufrechtzuerhalten. Darüber hinaus ist der VERKÄUFER berechtigt, die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers zu lagern, zu verkaufen oder zu entfernen und Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Wenn der VERKÄUFER den Kaufvertrag aufhebt, hat er Anspruch auf Entschädigung für entstandene Kosten sowie entgangenen Gewinn.

4.4 
Der Käufer hat das Recht, nach Vereinbarung mit dem VERKÄUFER kurante Lagerwaren frachtfrei zurückzugeben. Nur neue, unbeschädigte, unbenutzte Waren in ihrer originalen, unbeschädigten Verpackung können zurückgegeben werden.

 

5. Zahlung

5.1
Die Zahlung für Waren und Dienstleistungen muss spätestens 30 Tage nach dem Rechnungsdatum erfolgen.

5.2
Sofern der Käufer nicht rechtzeitig zahlt, ist der VERKÄUFER berechtigt, ab dem Fälligkeitstermin Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat zu erheben.

5.3 
Die Zahlung muss in der vereinbarten Währung erfolgen. Die Zahlung wird erst dann als geleistet angesehen, wenn der Betrag dem Konto des VERKÄUFERS gutgeschrieben wurde.

 

6. Beendigung oder Änderung des Vertrages

6.1 
Die Stornierung oder Änderung eines Kaufvertrages durch den Käufer ist von der schriftlichen Zustimmung des VERKÄUFERS abhängig und davon, dass der Käufer die dem VERKÄUFER aufgrund der Stornierung oder Änderung entstandenen Kosten und Verluste erstattet, jedoch mindestens in Höhe von 25 % des vereinbarten Kaufpreises im stornierten oder geänderten Teil des Kaufvertrages, ohne Mehrwertsteuer.

 

7. Verwendung der Waren

7.1 
Der Käufer muss bei der Verwendung der Waren alle geltenden Vorschriften einhalten. Der VERKÄUFER übernimmt keinerlei Verantwortung für die Patentverletzung des Käufers oder für die Verletzung geltender Vorschriften infolge der Nutzung der Waren. Dies gilt auch in Fällen, in denen der VERKÄUFER, dessen Mitarbeiter oder Vertreter Erklärungen oder Empfehlungen abgegeben haben (unabhängig davon, ob dies vor oder nach dem Kauf geschah), die sich auf die Waren beziehen.

 

8. Mängel

8.1 
Der Käufer hat die Waren sofort nach Erhalt und vor der Ingebrauchnahme auf eine Weise zu untersuchen, die die ordnungsgemäße Praxis hierfür vorschreibt. Der Käufer muss daher durch Untersuchung sicherstellen, dass die Waren allen vertraglichen Bedingungen entsprechen. Sofern der Käufer die vorgenommene Untersuchung nicht rechtzeitig durchführt, erlischt sein Recht, Mängel geltend zu machen, die bei einer Untersuchung hätten festgestellt werden können.

8.2 
Unbeschadet von Ziffer 8.1 müssen Mängelrügen schriftlich erhoben und dem VERKÄUFER spätestens 8 (acht) Tage nach Feststellung oder Feststellung des Mangels zugegangen sein. Die Reklamation muss eine Beschreibung des angeblichen Mangels enthalten.

8.3 
Ansprüche aufgrund von Mängeln müssen spätestens 3 (drei) Monate nach Lieferung geltend gemacht werden.

8.4 
Es können keine Reklamationen nach Ablauf der in den Ziffern 8.2 und 8.3 angegebenen Fristen erhoben werden. Sofern der VERKÄUFER sich mit dem Käufer über eine Reklamation, die nach Ablauf der genannten Fristen geltend gemacht wurde, in Diskussion begibt, erfolgt dies ausschließlich als Geste und ohne Verzicht auf das Recht, die verspätete Geltendmachung der Reklamation zu behaupten.

8.5 
Der VERKÄUFER kann unter keinen Umständen für die Eignung der Waren für die vom Käufer beabsichtigte Verwendung oder deren Eignung für einen bestimmten Zweck haftbar gemacht werden. Darüber hinaus kann der VERKÄUFER unter keinen Umständen für Mängel der Waren haftbar gemacht werden, wenn diese durch unsachgemäße oder falsche Verwendung oder Lagerung des Käufers verursacht wurden.

8.6 
Sofern mangelhafte Waren vorliegen und ein auf Mängeln basierender Anspruch gegen den VERKÄUFER erhoben wird, hat der VERKÄUFER das Recht, innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens entweder Ersatzwaren gegen Rückgabe der mangelhaften Waren zu liefern oder eine Nachlieferung vorzunehmen, die mangelhafte Ware zu reparieren oder dem Käufer einen verhältnismäßigen Preisnachlass anzubieten, wonach der Mangel als endgültig behoben gilt.

8.7 
Mit Ausnahme der oben genannten Übernahme des VERKÄUFERS übernimmt der VERKÄUFER keine Haftung für Mängel, und der Käufer kann keine anderen Rechte aufgrund von Vertragsverletzungen geltend machen, einschließlich beispielsweise weder Kündigung noch Schadensersatzansprüche.andre misligholdelsesbeføjelser gældende, herunder for eksempel hverken ophævelse eller erstatningskrav.

 

9. Preise

9.1 
Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, basieren die Preise auf den jeweils gültigen Preisliste, ohne Mehrwertsteuer, Kosten, Abgaben usw.

 

10. Zahlungsbedingungen

10.1 
Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, ist die Zahlung spätestens 14 Tage nach Lieferung auf das Konto des VERKÄUFERS zu leisten.

10.2 
Bei verspäteter Zahlung berechnet der VERKÄUFER Zinsen auf den offenen Betrag in Höhe von 1,0 Prozent pro Monat ab Fälligkeit. Die Zinsen werden monatlich auf den überfälligen Betrag berechnet, der frühere Zinsen, angemessene Kosten usw. umfassen wird.

10.3 
Zahlt der Käufer einen fälligen Betrag nicht, hat der VERKÄUFER das Recht, entweder alle künftigen Lieferungen bis zur Zahlung des offenen Betrags durch den Käufer zurückzuhalten oder den Kaufvertrag zu kündigen, sofern weitere Lieferungen im Rahmen dessen erfolgen sollen.

10.4 
Der Käufer darf Zahlungen nicht zurückhalten oder Abzüge vom Preis der Waren aufgrund von Ansprüchen vornehmen, die nicht vom VERKÄUFER genehmigt wurden.

 

11. Eigentumsvorbehalt

11.1 
Der VERKÄUFER behält das volle Eigentum an den gelieferten Waren, und das Eigentum daran geht erst auf den Käufer über, wenn die vollständige und endgültige Zahlung erfolgt ist.

 

12. Geistiges Eigentum

12.1 
Alle geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf die Waren gehören ausschließlich dem VERKÄUFER, einschließlich der geistigen Eigentumsrechte, die möglicherweise aus der Zusammenarbeit der Parteien bezüglich der Waren entstehen.

 

13. Force majeure

13.1 
Weder der Käufer noch der VERKÄUFER haftbar für Schäden oder muss eine Entschädigung für Verzögerungen oder Nichterfüllung von Verpflichtungen zahlen, wenn solche Verzögerungen oder Nichterfüllungen auf höhere Gewalt zurückzuführen sind.

13.2 
Höhere Gewalt wird definiert als äußere Umstände, die von Menschen nicht abgewendet werden können, oder als Umstände oder unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb der angemessenen Kontrolle der betroffenen Partei liegen. Dazu gehören, sind aber nicht beschränkt auf, Verzögerungen bei der Lieferung von Waren oder mangelhaften Waren, die von Unterauftragnehmern geliefert werden, erhebliche Preiserhöhungen für solche Lieferungen, Krieg (erklärt oder nicht erklärt), Rebellion, Unruhen, Streiks, Aussperrungen, Arbeitsunruhen, Feuer, Überschwemmungen, Epidemien, Erdbeben, Explosionen, Blockaden, Embargos, Mangel an Rohstoffen, Mangel an Transport oder Transportschäden, jede ungewöhnliche oder unerwartete Intervention von Regierungsbehörden oder ähnliche Ereignisse.

13.3
Im Falle höherer Gewalt muss die betroffene Partei der anderen Partei umgehend schriftlich Mitteilung erstatten, den Grund für die höhere Gewalt angeben und darlegen, wie sich dies auf die Erfüllung der Verpflichtungen der betroffenen Partei auswirken wird.

13.4 
Wenn die Lieferung von Waren aufgrund höherer Gewalt vorübergehend verhindert wird, wird die Lieferverpflichtung für die Dauer der Situation höherer Gewalt ausgesetzt, was bedeutet, dass der Käufer nicht das Recht hat, den Verkaufsvertrag zu kündigen. Beide Parteien können jedoch die Verpflichtungen, die aufgrund höherer Gewalt gehindert sind, kündigen, wenn die Erfüllung des Vertrages, die Lieferung von Waren oder andere Verpflichtungen mehr als 120 aufeinanderfolgende Tage behindert sind.

 

14. Produkthaftung

14.1 
Der VERKÄUFER ist gemäß dem geltenden Produkthaftungsgesetz verantwortlich, jedoch vorbehaltlich der in dieser Klausel 14 genannten Einschränkungen.

14.2 
Der VERKÄUFER kann unter keinen Umständen für indirekte Verluste haftbar gemacht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Produktionsverluste, Betriebsverluste, Zeitverlust, Strafschadenersatz und Folgekosten, die durch ein fehlerhaftes Produkt verursacht wurden.

14.3 
Der VERKÄUFER kann nicht für Schäden an Produkten, die vom Käufer oder nachfolgenden Käufern hergestellt wurden, oder an Produkten, die aus solchen Produkten hergestellt wurden, haftbar gemacht werden.

14.4 
Darüber hinaus kann der VERKÄUFER nicht für Verluste, die im Zusammenhang mit dem Transport oder der Ersetzung eines Produkts, das weiterverkauft wurde, entstanden sind, haftbar gemacht werden.

14.5 
Sollte der Käufer feststellen, dass die gekauften Waren Schäden verursacht haben oder wahrscheinlich Schäden verursachen werden, muss der Käufer den VERKÄUFER unverzüglich schriftlich darüber informieren. Eine solche Mitteilung befreit den Käufer nicht von seiner Verpflichtung, solche Schäden zu mindern.

14.6 
Soweit der VERKÄUFER gegenüber Dritten Produkthaftung übernimmt, ist der Käufer verpflichtet, den VERKÄUFER insoweit schadlos zu halten, als diese Haftung die in dieser Klausel 14 genannten Einschränkungen überschreitet.

14.7 
Der Käufer erklärt sich hiermit bereit, vom VERKÄUFER in jedem Gericht zitiert zu werden, in dem eine mögliche Klage gegen den VERKÄUFER wegen Produkthaftung erhoben wird.

14.8 
Der Käufer muss den VERKÄUFER informieren, falls ein Dritter einen Schadensersatzanspruch wegen Produkthaftung gegen den Käufer erhebt.

 

15. Haftungsbeschränkung

15.1 
Der VERKÄUFER kann zu keinem Zeitpunkt für Strafschadenersatz, wirtschaftliche Verluste, Folgeschäden, Betriebsverluste, Zeitverluste oder andere indirekte Verluste haftbar gemacht werden, unabhängig davon, ob sie aufgrund von Verzögerungen, der Lieferung fehlerhafter Waren oder aus anderen Gründen entstanden sind.

 

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

16.1 
Die Gültigkeit, Auslegung und Erfüllung der Verpflichtungen der Parteien unterliegt dem dänischen Recht und wird gemäß der dänischen Gesetzgebung ausgelegt.

16.2 
Streitigkeiten, Kontroversen, Ansprüche oder Meinungsverschiedenheiten, die zwischen den Parteien aufgrund, in Bezug auf oder im Zusammenhang mit der Lieferung von Waren oder Dienstleistungen des VERKÄUFERS oder deren Verletzung entstehen können, werden vor dem Amtsgericht in Aarhus als vereinbartem Gerichtsstand in erster Instanz entschieden.

 

17. Informationen

17.1 
 
INDURA A/S speichert und verarbeitet Informationen über einzelne Kunden und deren Käufe. Diese Informationen werden nur intern im Zusammenhang mit der Betreuung einzelner Kunden sowie zur Produktoptimierung verwendet.

INDURA A/S wird auf Anfrage der einzelnen Kunden Auskunft darüber geben, welche Daten gespeichert sind. Kunden können jederzeit im Zusammenhang mit der Beendigung der Geschäftsbeziehung sowie, wo möglich, allgemein im Hinblick auf allgemeine gesetzliche Bestimmungen, einschließlich z.B. der Offenlegungspflicht im Zusammenhang mit Rechnungslegungen, verlangen, dass INDURA A/S alle oder spezifische Informationen löscht.

 

Es wird jegliche Haftung für Fehler und Änderungen vorbehalten.